AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Thomas Alassane Sterner e.U. (und www.fotobox2go.at)
Stand 01.11.2018
§ 1 Geltung / Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Thomas Alassane Sterner e.U. (nachfolgend „Vermieter“ genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Mieters. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Vermieters gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
2. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox und Zubehör gegen Entgelt.
3. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Vermieter hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, usw.). Der Mieter erkennt an, dass es sich bei dem vom Vermieter gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 3 und § 71des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) handelt.
4. Der Vermieter ist, soweit durch den Mieter keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
5. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Vermieter, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Vermieter sind freibleibend und unverbindlich.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
1. Der Mieter stimmt zu, dass alle Fotos die mit der Fotobox geschossen wurden, zu Zwecken der Vermarktung vom Vermieter verwendet werden dürfen. Die Fotos dürfen sowohl gedruckt als auch online verwendet werden. Der Vermieter wird jedoch keine Fotos verwenden, von deren Veröffentlichung der Vermieter annimmt, dass sie sich für die Person / Personen auf den Fotos nachteilig auswirken könnten.
2. Der Vermieter haftet in keiner Form für Missbrauch, den ein Teilnehmer des Events mit den Fotos von anderen Teilnehmern eventuell betreiben könnte.
3. Nacktbilder oder Bilder mit Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeglicher Art sind strengstens verboten.
4. Der Vermieter überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermietern. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet ist.
5. Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Mieter selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Mieter oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
6. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
7. Der Mieter erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.
8. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 3 Vertragsabschluss und Vergütung
1. Nach Angebotsanfrage des Mieters erhält dieser ein schriftliches Angebot des Vermieters. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung (z.B. per Email oder per Online-Formular) durch den Mieter und entsprechende Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Umfang und Honorar der zu erbringenden Leistung sind in der Buchungsbestätigung des Vermieters geregelt.
2. Für den Verleih der Fotobox wird ein Honorar in Höhe einer vereinbarten Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
3. Bei Übergabe des Mietgegenstandes ist eine Kaution in Höhe von EUR 100,00 zu hinterlegen. Der Mieter hat das Recht die Kaution im Falle eines Schadens am Mietgegenstand bzw. im Falle eines Verlustes des Mietgegenstand einzubehalten
§4 Widerrufsrecht und Stornierung
1. Der Mieter hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss dem Vermieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt der Buchungsbestätigung in Textform.
2. Der Mieter hat das Recht den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Der Vermieter stellt in diesen Fall eine Stornierungsgebühr von EUR 100,- in Rechnung. Ab 30 Tage von dem Buchungstermin erhöht sich die Stornierungsgebühr auf 100% des Honorars. Der vermieter wird den Differenzbetrag innerhalb von 14 Tagen auf ein vom Vermieter genanntes Konto überweisen.
3. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar, Gastgeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führen. In diesem Fall steht dem Mieter eine kostenlose Umbuchung auf ein anderes Datum innerhalb der nächsten 3 Jahre zu. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Vermieters.
4. Der Vermieter kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens des Vermieters sind bereits getätigte Zahlungen vollständig zu innerhalb von 14 Tagen vollständig zu erstatten.
§ 4 Haftung / Gefahrübergang
1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung, haftet der Vermieter für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
2. Der Mieter trägt die Verantwortung für den Mietgegenstand, von der Übergabe bis zur Rückgabe. Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Wird der Mietgegenstand gestohlen bzw. geht der Mietgegenstand verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des Mietgegenstandes. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.
3. Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
5. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Vermieter bestätigt worden sind. Der Vermieter haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Vermieter eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 5 Datenschutz
1. Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
§ 6 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich
2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Für den Fall das der Mieter keinen Gerichtsstand in der Republik Österreich hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Vermieter als Gerichtsstand vereinbart.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.